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Bild zeigt Ärztin, die am Schreibtisch ein Rezept ausstellt.

Die Patientenberatung hilft Ihnen gern telefonisch weiter, den für Sie richtigen Beschwerdeweg zu finden.

Rufen Sie uns gern an:

> T. 040-20 22 99 222

 

Vertrauen und Respekt sind die Grundlage einer guten Beziehung zwischen Arzt/Ärztin und Patient/Patientin. Aber: Wo Menschen miteinander zu tun haben, kann es zu Missverständnissen oder auch unangemessenem Verhalten kommen. Sollte es zu Problemen kommen, haben Patienten/Patientinnen verschiedene Wege und Möglichkeiten, um sich über ihren Arzt/ihre Ärztin zu beschweren. Die Patientenberatung hilft Ihnen, den richtigen Weg für Ihre Beschwerde zu finden.

Am besten geht das am Telefon unter der oben genannten Rufnummer. Falls Sie sich schon vorab einlesen möchten, finden Sie hier erste Informationen.

Berufsordnung der Ärztekammer Hamburg

Die Ärztekammer Hamburg prüft den Vorwurf einer Verletzung ärztlicher Berufspflichten. Dazu gehören beispielsweise die Aufklärungspflicht, Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes, die Schweigepflicht oder auch der respektvolle Umgang und Beachtung des Persönlichkeitsrechtes von Patienten/Patientinnen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der > Ärztekammer Hamburg.

 

Kommission der Ärztekammer Hamburg zur Begutachtung von Vorwürfen ärztlicher Behandlungsfehler

Die Kommission der Ärztekammer Hamburg zur Begutachtung von Vorwürfen ärztlicher Behandlungsfehler bietet eine neutrale und unabhängige Unterstützung bei der Klärung der Frage, ob dem entstandenen Gesundheitsschaden ein ärztlicher Behandlungsfehler zugrunde liegt.

Alle Informationen finden Sie auf der Webseite der > Ärztekammer Hamburg.

Beschwerdestelle zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bei der Ärztekammer Hamburg

Die Beschwerdestelle beantwortet Fragen zu privaten Abrechnungen Ihres Arztes/Ihrer Ärztin nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und klärt Unstimmigkeiten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der > Ärztekammer Hamburg.

Beschwerden über Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung

Wenn Sie sich über eine mögliche Verletzung vertragsärztlicher Pflichten beschweren möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Hierzu gehören beispielsweise Beschwerden über Zuzahlungen oder die Terminvergabe.

Beschwerdestellen in Hamburger Krankenhäusern

Auf der Webseite der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft e.V. (HKG) finden Sie eine Auflistung von Hamburger Krankenhäusern mit Links zu den jeweiligen Beschwerdemanagements.

> www.hkgev.de/krankenhaeuser/beschwerdemanagement.html

Patientenportal für eine anonyme Schilderung von Beschwerden

>Mehr Patientensicherheit“, ein Portal der Ersatzkassen und der vdek.